Auswahlverfahren der Preisvergabe

Der Deutsche Theaterpreis DER FAUST ist ein Preis von Theaterschaffenden für Theaterschaffende. Die Preisträger:innen werden jedes Jahr in einem mehrstufigen Auswahlverfahren ermittelt.

Vorschlagsverfahren

In der ersten Runde, dem sogenannten Vorschlagsverfahren, sind alle Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins aufgerufen, Vorschläge für die einzelnen Kategorien einzureichen. Für die Vorschläge gelten dabei folgende Bedingungen:

  • Premieren-Datum:
    Vorgeschlagen werden können Künstler:innen und Produktionen, die in der Zeit vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 Premiere hatten.
  • Ort:
    Die Premiere einer Inszenierung muss an einer Bühne innerhalb Deutschlands stattgefunden haben.
  • keine Eigenproduktionen:
    Jedes Theater kann nur Neuproduktionen eines anderen Theaters vorschlagen. Produktionen, bei denen die vorschlagende Person mitgewirkt hat, sind ebenfalls nicht zugelassen.
  • Personenkreis:
    Nur lebende Künstler:innen können vorgeschlagen werden.

Wie viele Inszenierungen oder Künstler:innen pro Kategorie vorgeschlagen werden, variiert jedes Jahr. Die einmalige Nennung reicht aus, um ins Vorschlagsverfahren aufgenommen zu werden, soweit die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Auf die Anzahl der eingehenden Vorschläge und die vorgeschlagenen Inszenierungen hat der Deutsche Bühnenverein und die Akademie der Darstellenden Künste keinen Einfluss.

Alle eingereichten Vorschläge werden im nächsten Schritt auf ihre Gültigkeit überprüft, bevor sie an die Nominierten-Jury zur Sichtung weitergereicht werden. So ist es ausgeschlossen, dass ein ungültiger Vorschlag zum Verfahren zugelassen wird.

Nominierungsverfahren

In der zweiten Runde, dem Nominierungsverfahren, werden in jeder Kategorie jeweils drei Künstler:innen oder Teams ausgewählt und als Nominierte für den Deutschen Theaterpreis DER FAUST bestimmt.

Für die Nominierungen ist, wie der Name schon sagt, die Nominierten-Jury zuständig. Diese konstituiert sich bereits vor Initiierung des Vorschlagverfahrens und besteht aus:

  • • den Mitgliedern des Künstlerischen Ausschuss des Deutschen Bühnenvereins,
  • • den vom Bühnenverein und der Akademie der Darstellenden Künste benannten Berichterstatter:innen, die im Bereich der darstellenden Künste z.B. als Choreograf:innen, Dramaturg:innen, freie Künstler:innen, Intendant:innen, Regisseur:innen, Journalist:innen oder Kulturpolitiker:innen tätig sind.

Bei der Abstimmung jeder einzelnen Nominierung gilt das Mehrheitsprinzip. Sollte der Fall eintreten, dass ein Jurymitglied an einer vorgeschlagenen Produktion beteiligt ist, darf es weder an der Diskussion noch an der Abstimmung für die Nominierung teilnehmen.

Findung der Preisträger:innen

Im letzten Schritt entscheidet dann eine von der Akademie der Darstellenden Künste einberufene Preisträger:innen-Jury über die Preisvergabe des Deutschen Theaterpreises DER FAUST. Die siebenköpfige Jury setzt sich aus Akademiemitgliedern, also verschiedenen Kultur- & Theaterexpert:innen zusammen.

Bei der Jurysitzung wird zuerst über alle Nominierungen diskutiert. In einer Abstimmung – bei der das Mehrheitsprinzip gilt – werden dann die Preisträger:innen ermittelt.  Auch die Preisträger:innen-Jury konstituiert sich bereits vor dem Nominierungsverfahren und es gilt ebenso: Sollte ein Jury-Mitglied persönlich bei einer Nominierung mitgewirkt haben, darf dieses weder an der Diskussion, noch an der Abstimmung teilnehmen.